Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises

Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung

Aufnahmevoraussetzung

In die „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden:

  • mit und ohne Hauptschulabschluss, die noch keine Ausbildung gefunden haben
  • und die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • die der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen und mindestens das 8. Schuljahr absolviert haben oder
  • die bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber keine Berufsausbildung absolviert bzw. eine Ausbildungsvorbereitung in einem anderen Schwerpunkt besucht haben

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