Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises

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Aktuelles der Gewerblichen Schulen Dillenburg

Ab 18.05. und 02.06. beginnt für weitere Klassen der Unterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Studierende,

sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,

seit Montag, 27.04.2020 werden die Abschlussklassen wieder im Präsenzunterricht beschult. 

Ab Montag, 18.05.2020 beginnt der Unterricht wieder für die folgenden Schulformen:

  • Berufsschule (Duales System)
  • InteA-Sprachförderprogramm (DSD I PRO-Prüfung, externe Abschlussprüfung) - Klasse 10IA05

Für alle weiteren Schulformen wird der Unterricht im Home-Schooling fortgesetzt.

Ab Dienstag, 2. Juni 2020 nehmen alle Schülerinnen, Schüler und Studierenden - in noch genauer zu definierenden Beschulungsmodellen - wieder am Präsenzunterricht teil.

  • Die neuen Stundenpläne werden in der nächsten Woche erstellt und können nach der Fertigstellung über die daVinci-App eingesehen werden.
  • Alle Klassen erhalten eine schriftliche Mitteilung über Ihre Klassenleitungen mit den wichtigsten Informationen u.a. die neuen Schulbesuchstage.
  • Für die Berufsschulklassen wird versucht, die bestehenden Berufsschultage beizubehalten. Der Umfang der Beschulung - 1 oder 2 Tage - richtet sich nach den Raumkapazitäten.
  • Es werden maximal 15 Lernende in einem Raum beschult.
  • Der Unterricht in einer Klasse wird an Präsenztagen in der Schule und darüber hinaus auch weiter im Home-Schooling durchgeführt.

Informationen zur Leistungsbewertung, zu den Versetzungen oder zum Erreichen der Schulabschlüsse erfolgen durch die Lehrkräfte im Präsenzunterricht in der Schule!

Einschränkungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht

„Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden nach dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020 weiter vom Präsenzunterricht nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.“

Nehmen Sie diesbezüglich bitte Kontakt mit Ihrer Klassenleitung auf.

Die Abstands- und Hygieneregelungen sind zwingend einzuhalten! Wir wollen alle gesund bleiben.

1. Einweisung in die Hygieneregeln

  • Jede Klasse wird am ersten Schultag durch eine Lehrkraft und ein Mitglied der Schulleitung in die neuen Hygieneregeln eingewiesen.
  • Den Anweisungen von Lehrkräften und Schulleitung ist unbedingt Folge zu leisten!
  • Der Schulsanitätsdienst besucht alle Klassen und demonstriert die korrekte Händehygiene und den
  • Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz.

2. Persönliche Hygiene

  • 1,50 m Abstand zu anderen Personen einhalten.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Händewaschen unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln oder desinfizieren (nach dem Betreten der Schule, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang, vor und nach dem Aufsetzen/Abnehmen einer Schutzmaske,…)
  • Husten und Niesen in die Armbeuge ist sehr wichtig!!
  • Türklinken möglichst mit dem Ellenbogen öffnen.

3. Hygiene im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  • Auf dem gesamten Schulgelände muss unbedingt die Abstandsregel von 1,50 m eingehalten werden!!
  • Auf dem Schulgelände und in dem Schulgebäude sind Abstandsmarkierungen auf Boden oder Wänden zu beachten.
  • Die Tische in den Klassenräumen müssen weit auseinandergestellt sein und müssen so verbleiben. Sitzordnungen sollten so gestaltet sein, dass kein Face-to-Face-Kontakt besteht.
  • Partner- und Gruppenarbeit sind, auch in den Lernzonen nicht möglich.
  • Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften des Klassenraumes. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.
  • Grundsätzlich ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum in Hessen vorgeschrieben (Flure, Weg aus und in die Pause und allgemeine Bereiche, z.B. Sekretariat).
  • In Klassen- und Fachräumen muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, deshalb muss der Abstand von 1,50 m zwingend eingehalten werden!
  • Sanitärräume dürfen grundsätzlich nur durch einzelne Personen betreten werden.
  • Es stehen ausreichend Flüssigseife und Einweghandtücher allen Klassen- und Sanitärräumen sowie Desinfektionsmittel auf den Fluren zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese unbedingt im Rahmen der Händehygiene.
  • Auf dem Schulgelände und in dem Schulgebäude sind Abstandsmarkierungen auf Boden oder Wänden zu beachten.
  • Unnötige Wege innerhalb des Schulgebäudes sollen vermieden werden, um die Kontakte zu minimieren. Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten des Infozentrums und des Sekretariats.

4. Zugewiesene Pausenbereiche und der zu benutzende Eingang in das Schulgebäude

  •    Diese werden noch mitgeteilt.

5. Hygiene auf dem Schulweg

  • Achten Sie auch hier unbedingt auf die Abstandsregel von 1,50 m, auch auf dem Parkplatz, am Bahnhof oder an der Bushaltestelle. Keine Gruppenbildung!
  • Im Bus und Zug muss die Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (sonst: 50,-€ Bußgeld da Ordnungswidrigkeit).

Wir freuen uns sehr, auf das Wiedersehen in der Schule.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Schulleitungsteam der Gewerblichen Schulen Dillenburg

gez.
Burkhard Schneider

Stellvertretender Schulleiter (komm.)

 

 

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