Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises

Sprachförderprogramm InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss

  • Die Jugendlichen sind zum Zeitpunkt der Aufnahme zwischen 16 und 19 Jahre alt.
  • Das späteste zurückliegende Zuzugsdatum ist der 01.08.2015.
  • Es muss eine Zuweisung zu einer Gebietskörperschaft erfolgt sein.
  • Die Beschulung kann ausschließlich im zuständigen Schulamtsbezirk stattfinden.
  • Schülerinnen und Schüler, die in einer Intensivklasse an einer allgemeinbildenden Schule beschult werden/wurden, dürfen nicht in InteA aufgenommen werden.

Interessierte Jugendliche können sich ausschließlich über das Aufnahme- und Beratungszentrum für Seiteneinsteiger und Flüchtlinge (ABZ) am Staatlichen Schulamt in Weilburg für InteA anmelden. Das ABZ prüft die genannten Aufnahmekriterien und entscheidet über den Schulstandort!

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