Profil
Schulentwicklung
Die Grundlagen unseres schulischen Handels sind im Schulprogramm und in den Leitsätzen festgehalten. Das Fundament unseres Schulprogramms bildet ein Programmteil, welcher die Grundlagen, die Grundsätze und die Intentionen von Erziehung und Unterricht an den Gewerblichen Schulen Dillenburg abbildet und generelle Schritte zur Erreichung dieser Ziele darstellt.
Mehr als an einem über Jahre festgeschriebenen, relativ starren Schulprogramm, orientieren wir uns in unserer Schulentwicklung an Handlungsfeldern.
Diese sind kurz-, mittel- und langfristig angelegt.
Aktuelle Handlungsfelder
Durch die Handlungsfelder sehen wir unsere Schule flexibel und zukunftsorientiert aufgestellt und können geeigneter auf die sich stellenden Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik reagieren. Unsere Handlungsfelder haben überwiegend Projektcharakter. Darüber hinaus ergeben sich prozessorientierte Handlungsfelder, die zum Teil standardisiert, immer wiederkehrend sind und einem kontinuierlichen Veränderungs- und Verbesserungsprozessunterliegen. Die Handlungsfelder ergeben sich aus einer Vielzahl auf das berufliche Bildungssystem und unsere Schule einwirkender Impulsgeber.
Das Handlungsfeld Digitalisierung und Medienbildung tangiert alle übrigen Handlungsfelder.
Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Handlungsfelder übernimmt die Schulleitung. Die Mitglieder der Schulleitung verstehen sich als übergeordnete Steuergruppe. Temporär eingesetzte Steuergruppen der Lehrerschaft wirken darüber hinaus bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung der Handlungsfelder mit. Die Dokumentation der aktuellen Handlungsfelder erfolgt über eine standardisierte Dokumentvorlage. Dort wo es möglich ist liegt den Handlungsfeldern eine zeitliche Planung zugrunde.
Die Summe der aktuell zu bearbeiteten Handlungsfelder, die Leitsätze und die Grundsatzerklärung stellen das Schulprogramm der Gewerblichen Schulen Dillenburg dar.
Unsere schulischen Handlungsfelder wiederum lassen sich den verschiedenen Qualitätsbereichen des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität (HRS) zuordnen, wobei zu erwähnen ist, dass ein Handlungsfeld in der Regel mehrere Qualitätsbereiche tangiert. Der HRS gibt schulpädagogische und schulorganisatorische Bezugspunkte vor, die eine Orientierung für die Entwicklung unserer Schule als pädagogische Handlungseinheit geben und eine standardbildende Funktion einnehmen können. Damit existiert ein einheitlicher Rahmen für die Erfassung und Beurteilung von Schulqualität, der die Kriterien transparent macht und eine professionelle Verständigung ermöglicht. Schulqualität lässt sich vor diesem Hintergrund belegen und auch in Konfliktfällen anhand einer transparenten Folie kommunizieren.
Der Hessische Referenzrahmen für Schulqualität
Der Referenzrahmen dient den Schulen sowie allen am Bildungsprozess Beteiligten zur Orientierung bei der Schulentwicklung durch interne wie externe Evaluation. In sieben Qualitätsbereichen, die miteinander verwoben sind, werden die Bedingungen für das Gelingen schulischer und unterrichtlicher Prozesse definiert (siehe Grafik). Sie lassen sich den klassischen Feldern der Schulsystemsteuerung zuordnen, den Voraussetzungen und Bedingungen (Qualitätsbereich I), den Prozessen (Qualitätsbereiche II bis VI) sowie den Ergebnissen und Wirkungen (Qualitätsbereich VII). Diese systematische Ordnungsstruktur erlaubt es, alle Aktivitäten in einen Gesamtzusammenhang einzuordnen.
Der Qualitätsbereich QB I „Voraussetzungen und Bedingungen“ nimmt eine Sonderstellung ein, weil die Schulen in der Regel die Voraussetzungen und Bedingungen nicht oder wenig beeinflussen können. Gleichwohl üben diese Rahmenbedingungen aber einen erheblichen vorstrukturierenden Einfluss auf die Qualität von Schule aus.
Mit unseren Bemühungen neue Lehr- und Lernarrangements zu schaffen, geht eine sehr intensive Auseinandersetzung mit den baulichen Gegebenheiten unserer Schule und damit mit dem QB I einher. Gemäß den pädagogischen und damit einhergehenden räumlichen Vorstellungen von geeigneten Lehr- und Lernarrangements für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, wurden vom Lehrerkollegium schulbauliche Konzepte entwickelt. Am Zwischenziel dieser Bemühungen angekommen, wurde im Jahre 2018 der Werkstattbereich und zwei weitere Stockwerke neu errichtet. Ein weiteres neues Schulgebäude ist dezeit in der Planung. Der Altbestand wird sukzessive entsprechend den beschriebenen Vorstellungen saniert.
Demgegenüber sind alle in den Qualitätsbereichen II bis VI beschriebenen „Prozesse“ von der Einzelschule planvoll zu gestalten. Von zentraler Bedeutung ist der Qualitätsbereich VI „Lehren und Lernen“, weil es sich hier um die Kernaufgabe der Schule handelt.
Die meisten unserer Handlungsfelder beeinflussen diesen Bereich vorrangig, da letztlich alle unsere Aktivitäten in irgendeiner Form unterrichtsrelevante Bedeutung haben.
Qualitätsbereich VI: Lehren und Lernen
Lehr- und Lernprozesse im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich bilden das „Kerngeschäft“ von Schule. Dabei sind die Standards und Lehrpläne zu berücksichtigen (vgl. §§ 4 und 4a HSchG). Alle Anstrengungen sollen auf die Wirksamkeit der Lernarrangements und die Nachhaltigkeit der Lernprozesse ausgerichtet werden. Unterricht ist hierbei als sozialer Prozess zu verstehen, in dem in einem bestimmten Rahmen (Lernzeit, Unterrichtsklima, Regeln etc.) die Beteiligten gemeinsam am Wissens- und Kompetenzaufbau arbeiten.
Dabei ist die Klärung der Rollen von Lehrenden und Lernenden von großer Bedeutung. So liegt die Verantwortung für das Lernen bei den Schülerinnen und Schülern. Sie muss ihnen zugemutet und auch zugetraut werden. Die Lehrkraft hat die Verantwortung für das Lehren. Ihre Aufgabe ist es, Lernarrangements so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsangebote nutzen können, sich auf ihrem individuellen Lernstand angesprochen fühlen und die notwendigen Hilfen bekommen. Damit Lernen für alle Schülerinnen und Schüler erfolgreich verläuft, spielen individuelle Förderung und die Stärkung des eigenverantwortlichen Lernens durch entsprechende Unterrichtsarrangements eine wichtige Rolle.
Die curriculare Planung und Abstimmung, die Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, der Aufbau einer anregenden Lernkultur sowie die Sicherung von Anwendungsbezug und Anschlussfähigkeit liegen im Rahmen einer kollegialen Zusammenarbeit in der Planungsverantwortung der einzelnen Lehrkraft. Schulinterne Vereinbarungen sind dabei zu berücksichtigen.
Prozesse und Wirkungen von Unterricht werden durch die jeweiligen fachdidaktischen Notwendigkeiten und Entscheidungen mitbestimmt. Fachbezogene Besonderheiten werden jedoch in den folgenden Kriterien nicht aufgeführt; eine entsprechende Erweiterung des Hessischen Referenzrahmens ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.