Berufsschülerinnen und Berufsschüler können während der Ausbildungszeit den mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) erwerben.
Zusatzqualifikationen
Mittlerer Bildungsabschluss
Aufnahme und Aufnahmevoraussetzung
Erwerb eines dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule
9 Voraussetzungen und Gleichstellungsvermerk
(s. Verordnung über die Berufsschule unter DOWNLOADS)
Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie
1. den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
2. a) entweder mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit ausreichenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen oder
b) an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuchs teilnehmen und diesen Wahlunterricht, der zu benoten ist, mit mindestens ausreichenden Leistungen auf dem Referenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) abschließen oder
c) nach Feststellung durch die Schule einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
3. einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch/Fremdsprache mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen,
4. im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreicht wird und
5. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben.
Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I nach vollzogenem Wechsel der Sprachenfolge nach § 54 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546) in der jeweils geltenden Fassung die Fremdsprache Englisch durch ihre jeweilige Herkunftssprache ersetzt haben, müssen abweichend von Nr. 2 Buchst. b an mindestens 320 Stunden Englischunterricht als neu beginnende Fremdsprache teilnehmen. Die Schulaufsichtsbehörde stellt sicher, dass der Unterricht nach Satz 2 an mindestens einer Schule in ihrem Aufsichtsbereich angeboten wird, sofern die Mindestgruppengröße erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, können schulamtsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist folgender Vermerk aufzunehmen: „Dieses Zeugnis ist dem mittleren Abschluss gleichwertig.“
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Klassenleitungen oder das Sekretariat.
Unterrichtsorganisation
Die noch nicht ausreichenden Kenntnisse im Fach Englisch können während eines Zusatzunterrichtes erworben werden. Dieser Unterricht wird in der Regel einmal pro Schuljahr angeboten. Er findet an einem Wochentag von von 17:00 Uhr bis 20.15 Uhr statt.
Abschlüsse
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind wird in das Abschlusszeugnis der Berufsschule folgender Zusatz aufgenommen : „Dieses Zeugnis ist dem Abschluss des Mittleren Bildungsabschlusses gleichwertig”.
Ihre Ansprechpersonen

Leitung der Abteilung 1 - Technik, Orientierung und Weiterbildung
Bruno Weihrauch
02771 802910
Verantwortlich für
- Fachschule für Technik
- LehrePlus
- Mittelstufenschule - Kooperation CSH
- PuSch A
- QuABB
- Kompetenzzentrum Industrie 4.0
- Fachoberschule-Technik Form B
- Kooperation StudiumPlus
- Zusatzangebote Berufsschule: Mittlerer Bildungsabschluss, Hauptschulabschluss
- Regionales Bildungsnetzwerk: Berufsorientierung GymnasienElternsprechtag/Schulelternbeiratswahlen

Sekretariat
Sandra Ortmann
02771 802921
Verantwortlich für
- Vorzimmertätigkeiten der Schulleiterin
- Personal- (Lehrer) Angelegenheiten
- Haushaltsabwicklung (Kosten-/Investitionsbudget, Schulkonten,
Kleines Schulbudget) - Berufsschule und LehrePlus (Berufsausbildung und Fachhochschulreife)
- Mittlerer Bildungsabschluss für Berufsschüler
- InteA
- Beschulung der Lebenshilfe
- Gestattungsanträge
- Erasmus+
- Europaschule
- Vertretungspläne
