Fachschule für Technik

Aufnahmevoraussetzung

Sie können die Weiterbildung an der Technikerschule aufnehmen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Bewerberinnen oder Bewerber, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können, sofern sie eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Fachschule aufgenommen werden, wenn sie in einer Feststellungsprüfung an einer beruflichen Schule ihre fachliche Eignung nachweisen

Nach der Facharbeiter- oder Gesellenprüfung sind die folgenden Zeiten der Berufstätigkeit erforderlich:

Drucken